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   LSG Bayern, 03.06.2005 - L 15 B 595/04 SB   

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https://dejure.org/2005,22419
LSG Bayern, 03.06.2005 - L 15 B 595/04 SB (https://dejure.org/2005,22419)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.06.2005 - L 15 B 595/04 SB (https://dejure.org/2005,22419)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - L 15 B 595/04 SB (https://dejure.org/2005,22419)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - L 7 B 1/04

    Entscheidung des Gerichts über die Kosten nach billigem Ermessen

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2005 - L 15 B 595/04
    Es werde auf Beschlüsse des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24.03.2004 (L 7 B 1/04 SB), des Bayer. Landessozialgerichts vom 09.10.2002 (L 15 SB 83/01) und weitere Beschlüsse von Bayer. Sozialgerichten Bezug genommen.

    Der erkennende Senat vermag sich aus diesen Gründen der vom Bf. zitierten Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24.03.2004 - L 7 B 1/04 B, Versorgungsverwaltung 2004, 69) nicht anzuschließen.

  • LSG Bayern, 17.01.2005 - L 18 B 278/04

    Bestehen einer Insulinpflicht; Beendigung des Rechtsstreits durch einseitige

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2005 - L 15 B 595/04
    Er stütze sich ergänzend auf einen Beschluss des 18. Senats des Bayer. Landessozialgerichts vom 17.01.2005 (L 18 B 278/04 SB), den er so verstehe, dass anteilige Kosten nur deshalb auferlegt worden seien, weil der medizinische Sachverhalt dort nicht ausreichend ermittelt gewesen sei, insbesondere zu keinem Zeitpunkt eine körperliche Untersuchung des Klägers durch einen Sozialmediziner stattgefunden habe.

    Die Annahme des Bf. mit Schriftsatz vom 22.05.2005, dass der 18. Senat des Bayer. Landessozialgerichts im Beschluss vom 17.01.2005 (L 18 B 278/04 SB) nur deshalb nicht den Grundsätzen des Veranlassungsprinzips gefolgt sei, weil der medizinische Sachverhalt bis zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses noch nicht hinreichend aufgeklärt gewesen, insbesondere weder im Verwaltungs- noch im Klageverfahren eine persönliche Begutachtung des Klägers durchgeführt worden sei, ist im Hinblick auf die Ausführungen dieses Beschlusses in der zweiten Hälfte der Entscheidungsgründe (ab S.5 Mitte) nicht zutreffend.

  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2005 - L 15 B 595/04
    Das Gericht hat die Kostenentscheidung nach sachgemäßem Ermessen zu treffen und dabei in der Regel auf den vermutlichen Verfahrensausgang abzustellen, der nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erledigung des Rechtsstreits zu beurteilen ist (BSGE 17, 124, 128; Urteil vom 20.06.1962).
  • LSG Bayern, 17.05.2004 - L 15 B 72/04

    Ermessensausübung bei einem Beschluss über die Erstattung außergerichtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2005 - L 15 B 595/04
    Im Unterschied dazu kann nach Auffassung des erkennenden Senats das Veranlassungsprinzip allenfalls in Ausnahmefällen als Korrektiv des grundsätzlich maßgeblichen Erfolgsprinzips herangezogen werden: Eine solche Korrektur entspricht u.U. dann der Billigkeit, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse des Klägers/der Klägerin nicht im Rahmen eines fließenden Geschehens, sondern etwa wegen eines Unfalls, der Diagnose einer bisher nicht bekannten bösartigen Erkrankung oder wegen des Eintritts einer sonstigen völlig neuen Erkrankung, die bisher auch nicht im Anfangsstadium oder in leichterer Form festgestellt oder zumindest geltend gemacht war, nach Erlass des Widerspruchsbescheides oder nach Klageerhebung geändert haben und der Beklagte der Änderung unverzüglich, sei es durch Anerkenntnis, Vergleichsangebot oder Neufeststellungsbescheid (§ 96 SGG, vgl. Beschluss des Senats vom 17.05.2004 - L 15 B 72/04 SB) Rechnung getragen hat.
  • LSG Bayern, 10.10.1996 - L 5 B 198/95
    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2005 - L 15 B 595/04
    Hinzu kommt, dass gerade im Bereich des Schwerbehindertenrechts (aber auch im Bereich der Rentenversicherung, vgl. Beschluss des Bayer. Landessozialgerichts vom 10.10.1996 - L 5 B 198/95 Ar - Breithaupt 1998, 454, 461) der Gesundheitszustand des Klägers bzw. der Klägerin festzustellen und zu bewerten ist, der in der Regel ein fließendes Geschehen darstellt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - L 6 B 10/06

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten nach vergleichsweiser Erledigung des

    Würden sich die Beteiligten im Gerichtsverfahren - mangels anderer konkreter Anhaltspunkte oder um weitere aufwändige Sachverhaltsaufklärung zu vermeiden - auf (meist) einen späteren Zeitpunkt einigen und die Klägerseite ihrem ursprünglichen Klageziel dadurch näher kommen, liege darin ein Teilerfolg, dem bei der Kostenentscheidung Rechnung getragen werden müsse (vgl. BayLSG, Beschluss vom 03.06.2005, L 15 B 595/04 SB).

    Das ist in der Regel jedenfalls dann der Fall, wenn sich die Sachlage nach Erlass des angefochtenen Verwaltungsakts geändert und der Beklagte dieser Änderung unverzüglich Rechnung getragen hat (ständige Rechtsprechung des LSG NRW, z.B. Beschluss vom 27.06.2004, L 6 B 11/04 SB; Beschluss vom 24.03.2004, L 7 B 1/04 SB; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2005, L 13 B 5/05 SB; weitergehend wohl Hessisches LSG, Beschluss vom 07.02.2003, L 12 B 93/02 RJ: sofortiges Anerkenntnis wohl nicht erforderlich; aA Bayerisches LSG, Beschluss vom 03.06.2005, L 15 B 595/04 SB, wenn es sich um eine chronisch fortschreitende Erkrankung handelt).

  • LSG Bayern, 08.10.2012 - L 15 SB 127/10

    Maßgeblich für die Kostentragung ist das Erfolgsprinzip, bei dem inhaltliche und

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 03.06.2005, Az.: L 15 B 595/04 SB, vom 24.05.2011, Az.: L 15 SB 66/09, vom 20.12.2011, Az.: L 15 VS 6/08, vom 02.05.2012, Az.: L 15 SB 67/09, vom 18.05.2012, Az.: L 15 VH 5/08, und vom 02.07.2012, Az.: L 15 SB 36/09) ist die Kostenentscheidung in der Regel nach den Grundsätzen des sogenannten Erfolgsprinzips zu treffen.
  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SB 36/09

    Maßgeblich für die Kostentragung ist vorrangig das Erfolgsprinzip, bei dem

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 03.06.2005, Az.: L 15 B 595/04 SB, vom 24.05.2011, Az.: L 15 SB 66/09, vom 20.12.2011, Az.: L 15 VS 6/08, vom 02.05.2012, Az.: L 15 SB 67/09, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 VH 5/08) ist die Kostenentscheidung in der Regel nach den Grundsätzen des sogenannten Erfolgsprinzips zu treffen.
  • LSG Bayern, 28.06.2012 - L 15 SB 36/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 03.06.2005, Az.: L 15 B 595/04 SB, vom 24.05.2011, Az.: L 15 SB 66/09, vom 20.12.2011, Az.: L 15 VS 6/08, vom 02.05.2012, Az.: L 15 SB 67/09, und vom 18.05.2012, Az.: L 15 VH 5/08) ist die Kostenentscheidung in der Regel nach den Grundsätzen des sogenannten Erfolgsprinzips zu treffen.
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